Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Bei Ersterwerb müsst Ihr 14 mal am Unterricht teilnehmen.
12 mal Grund- und zweimal Klassenspezifischer Lehrstoff bei Kl B.
12 mal Grund- und viermal Klassenspezifischer Lehrstoff bei Kl A, A25 und A1
12 mal Grund- und zweimal Klassenspezifischer Lehrstoff bei Kl AM.
Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse reduziert sich die vorgeschriebene Teilnahme am Grundunterricht auf sechs. Am klassenspezifischen Unterricht muss immer teilgenommen werden.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten, auch Übungsstunden genannt, ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1 oder A2 benötigen sie zum Aufstieg keine theoretische Ausbildung. Lediglich eine praktische Prüfung muss absolviert werden.