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Fahrschule

fun2drive GmbH

GGF: Jörg Simon

Hauptstraße 45

96120 Bischberg

oder

Bahnhofstraße 16

96158 Frensdorf

 

 

Handy:  0178/18 18 110

 

 

Tel:       09502/641 90 41

Fax:      09502/641 90 42

Unterrichtszeiten

 

Montag bis Donnerstag in unseren Filialen, auch kombinierbar für eine schnellere Ausbildung.

 

Aktuelles

Fahrschule fun2drive GmbH
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Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff

Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.

Bei Ersterwerb müsst Ihr 14 mal am Unterricht teilnehmen.

12 mal Grund- und zweimal Klassenspezifischer Lehrstoff bei Kl B.

 

12 mal Grund- und viermal Klassenspezifischer Lehrstoff bei Kl A, A25 und A1

 

12 mal Grund- und zweimal Klassenspezifischer Lehrstoff bei Kl AM.

 

Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse reduziert sich die vorgeschriebene Teilnahme am Grundunterricht auf sechs. Am klassenspezifischen Unterricht muss immer teilgenommen werden.

 

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
  8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
  10. Ruhender Verkehr
  11. Besondere Verkehrssituationen, Folgen von Fehlverhalten
  12. Lebenslanges Lernen

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten, auch Übungsstunden genannt, ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1 oder A2 benötigen sie zum Aufstieg keine theoretische Ausbildung. Lediglich eine praktische Prüfung muss absolviert werden.

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