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Aktuelles

Fahrschule fun2drive GmbH
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Neue Prüfungsregularien seit 01.01.2021  TÜV SÜD AG

Im folgenden stellen wir euch den neuen digitalen Prüfungsablauf vor.

 

Wichtig wäre zu erwähnen das die Meinung und Feststellung der Prüforganisation (TÜV) NICHT uneingeschränkt die Meinung der Fahrschule fun2drive GmbH wiedergibt!

 

Ab 01.01.2021 ändern sich prüfungstechnisch einige Dinge. 

Das wichtigste hierbei ist eine einhergehende Verlängerung der Prüfzeiten und somit eine zum Teil drastische Erhöhung der Prüfungsentgelte je nach Fahrerlaubnisklasse.

Wir haben euch im Anschluss ein Erklärvideo (TÜV) des Ablaufes sowie ein PDF mit den Änderungen der Prüfzeiten eingepflegt.  

 

 

Quelle: TÜV SÜD AG

Pressemitteilung TÜV SÜD AG zur geänderten praktischen Prüfung

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Neue Prüfgebühren TÜV SÜD AG 01.01.2021

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Verlängerte Prüfzeiten TÜV SÜD AG 01.01.2021

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Neue Führerscheinklassen

Befristung des Führerscheins

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, werden auf 15 Jahre befristet. Bisher galten Führerscheindokumente unbefristet. Nach Ablauf der 15 Jahre werden die Führerscheindokumente von der Verwaltung umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung oder Prüfung verbunden sein, sondern geschieht aus Gründen der Fälschungssicherheit.
Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen - bisher unbefristet - ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.
 



 

 

 

Neue Klasse A2 und A

Die Beschränkung der Motorradleistung wurde bisher in der Klasse A durch den sogenannten "Stufenführerschein" geregelt. In den ersten zwei Jahren nach Führerscheinerwerb der Klasse A durfte der frischgebackene Motorradfahrer lediglich Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg fahren. Nur für Personen, die bei Führerscheinerwerb bereits 25 Jahren alt waren, galt diese 2 jährige Stufenbeschränkung nicht (Direkteinstieg).

Künftig wird eine neue leistungsbeschränkte Motorradklasse eingeführt (A2), für alle, die im Alter von 18-23 ihren Führerschein machen. Die neue Klasse A2  erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Die neue Klasse A2 berechtigt nach Ablauf von zwei Jahren nicht automatisch zum Fahren von Motorrädern der Klasse A, wie der bisherige Stufenführerschein. Um anschließend Motorräder der Klasse A fahren zu dürfen muss erneut eine praktische Fahrausbildung in dieser Klasse absolviert, und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Sonderstunden sind jedoch nicht vorgeschrieben
Der Direkteinstrieg in Klasse A ist ab 19.1.2013 jedoch schon ab 24 Jahren möglich.

Wer noch nach der alten Regelung den Führerschein macht und Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) ist, darf ab 19.01.2013 die leistungsstärkeren Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren gemäß Stufenführerschein - automatisch Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.

 

Stufen der Zweiradklassen

Wenn du ab dem 19.1.2013 die den Führerschein in einer weniger starken Leistungsklasse machst, erhältst du etwas leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse, musst jedoch in jedem Fall die Fahrausbildung dieser Klasse absolvieren.

Beispiele:
Wenn du zwei Jahre in der Klasse A1 gefahren bist, musst du für den Zugang zur Klasse A2 -nach der Fahrausbildung für die Klasse A2- nur noch eine praktische aber keine theoretische Prüfung ablegen. Das gilt für dich auch, wenn du Inhaber einer alten Klasse A1 (erworben vor dem 19.1.2013) bist.

Auch wenn du dann von deiner Fahrerlaubnis der Klasse A2 auf die unbeschränkte Klasse A umsteigen möchtest, benötigst du nach einer erneuten Fahrausbildung der Klasse A nur noch eine praktische Prüfung, keine weitere theoretische mehr.

Wenn du alle A-Klassen nacheinander durchfährst, also z.B. mit 16 einsteigst und mit 20 Jahren die offene Klasse A fahren möchtest, so musst du nach den neuen Regelungen drei  Fahrausbildungen in vier Jahren absolvieren!

Neuregelungen für Trikes

Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A1 (je nach Modell) vor. Derzeit ist nur der Pkw-Führerschein erforderlich. Hast du den Führerschein der Klasse B (Pkw) vor dem 19.01.2013 bekommen, darfst du damit auch nach dem Stichtag Trikes fahren.

Das Mindestalter für das Fahren von Trikes der Klasse A wird nur bei Ersterwerbern auf 21 Jahre angehoben. Jüngere Autofahrer, die ihren Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen haben, dürfen damit weiterhin Trikes fahren.
Außerdem berechtigt nur die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B zum Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike.



NEUES PUNKTESYSTEM

Das bisherige System

Denn vor allem die Löschung der Punkte im Zentralregister war unübersichtlich, viele Verkehrssünder kannten ihren „Kontostand“ in Flensburg nicht. Zur Erinnerung: Für Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstöße, Fahren ohne Führerschein oder Unfallflucht gab es bislang bis zu sieben Punkte. Bei 18 Punkten war der Lappen weg, mit freiwilligen Nachschulungen konnte man Punkte abbauen. Aber erworbene Punkte blieben grundsätzlich zwei Jahre – außer, binnen dieser zwei Jahre kamen weitere Strafpunkte hinzu. Dann sollte der gesamte Punktestand weitere zwei Jahre bestehen bleiben. Aber ab wann? Ab dem Zeitpunkt der Übertretung, ab Bußgeldbescheid, ab dessen Rechtskräftigkeit? Da blickten selbst Rechtsexperten nicht mehr durch. Darum soll es künftig nur noch einzelne Tilgungsfristen pro Verstoß geben.

Die Neuerungen – ab acht Punkten ist der Führerschein weg

Aber der Reihe nach: Einträge in die Verkehrssünderkartei erfolgen in Zukunft nur noch dann, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist. Die heutige Koppelung der Eintragung an die Höhe des Bußgeldes entfällt damit. Deshalb wird es beispielsweise für das Einfahren in eine Umweltzone künftig keine Punkte in Flensburg mehr geben; das Bußgeld aber bleibt.

  • Für besonders schwere Verstöße und Straftaten im Straßenverkehr sieht das neue System zwei Punkte vor. Für andere Delikte wie zum Beispiel das Handy am Steuer gibt es nach der Neuregelung einen Punkt.
  • Allerdings: Bereits bei acht Punkten ist der Führerschein in Zukunft weg. Bisher waren dazu 18 Punkte nötig. Wer in Zukunft vier Mal ein Fahrverbot bekommt, verliert wegen Ungeeignetheit die Fahrerlaubnis; derzeit erhält er wegen dieser Verstöße 16 Punkte und wird zum Aufbauseminar geschickt.
  • An einem virtuellen Tacho (siehe Bild) sollen Autofahrer erkennen, ob ihr Führerschein in Gefahr ist. Bei ein bis drei Punkten (grün) erfolgt im neuen „Fahreignungsregister“ eine „Vormerkung“, so die „Bild“-Zeitung. Bei vier oder fünf Punkten (gelb) wird ein automatischer Brief aus Flensburg zugestellt („Ermahnung“). Bei sechs oder sieben Punkten (rot) wird eine „Verwarnung“ ausgesprochen und einen Nachschulung angeordnet (kein Punkteabbau).


Punkteabbau gibt es nicht mehr

  • Neu sind auch die geänderten Schwellenwerte: Heute gibt es ab acht Punkten eine Verwarnung und die Möglichkeit, Punkte mit einem freiwilligen Aufbauseminar abzubauen. Bei 14 ist der Kurs ohne Rabatt Pflicht, mit 18 der Führerschein weg.
  • Mit dem neuen Modell wird man bei vier Punkten ermahnt, bei sechs Punkten gibt es eine Verwarnung mit angeordneter Teilnahme des Aufbauseminars. Bei acht Punkten heißt es den Führerschein abgeben. Ein Punkteabbau durch freiwillige Maßnahmen ist dagegen nicht geplant.

Keine Verlängerung mehr durch neue Punkte

  • Die Überarbeitung der Tilgungsfristen sieht folgendes vor: Ein-Punkte-Delikte werden nach zweieinhalb Jahren gelöscht, Zwei-Punkte-Verstöße bleiben fünf Jahre lang in der Kartei, Straftaten (z.B. Fahren ohne Führerschein, Unfallflucht) bleiben zehn Jahre statt bisher fünf auf dem Flensburger Kerbholz. Wie erwähnt verlängert sich aber die Eintragungsdauer durch neue Taten anders als heute nicht.
  • Heftig wird es aber für Delikte, die künftig fünf Jahre in der Kartei vermerkt bleiben sollen. Dazu gehören etwa Trunkenheitsfahrten mit Promillewerten zwischen 0,5 und 1,09. Noch schlechter dran sind Drängler, die Vorausfahrende genötigt haben: die Löschungsfrist steigt von zwei auf satte zehn Jahre. Und selbst Geschwindigkeitsübertretungen von 21 bis 25 km/h, die flotte Fahrer gerne als Kavaliersdelikt betrachtet haben, verjähren jetzt erst nach zweieinhalb statt bislang zwei Jahren. Diese Verkehrssünder werden daher bei Gericht und Bußgeldstelle nicht mehr als Ersttäter behandelt. Folge der Voreintragungen im Fahreignungsregister: Fahrverbote und Geldbußen fallen länger bzw. höher aus.

Quelle: Focus online

 

 

 

 

Aktuelles

Begleitendes Fahren mit 17 unter die Lupe genommen

Quelle: Günzburger Zeitung

 

Neuburg/Thannhausen. Seit einigen Jahren läuft bundesweit das Pilotprojekt "Begleitetes Fahren mit 17" oder einfach kurz "B17". Glaubt man den Zahlen, so hat sich das Risiko an Unfällen und Verkehrswidrigkeiten auf unseren Straßen bei den Fahranfängern mit 17 gegenüber denen mit 18 deutlich reduziert.

 

Bei einer Versuchsstudie, bei der man frisch gebackene Fahrer beiden Alters verglich, stellte sich heraus, dass Teilnehmer am begleiteten Fahren

22,7 Prozent weniger Unfälle und sogar 28,5 Prozent weniger Verkehrswidrigkeiten begehen, als ihre "Kollegen", die ein Jahr älter sind. Doch ist dies auch in der Praxis zu erkennen? Und überhaupt: Welche Vor- und Nachteile hat dieses Modell? Diesen Fragen und noch vielen mehr, sind wir bei unserem "B17-Check" nachgegangen. Gemeinsam mit den beiden Freundinnen Julia Abwandner (17 Jahre) aus Thannhausen und Julia Hutterer aus Neuburg, die beide bereits den Führerschein bestanden haben, sowie Fahrlehrer Michael Gebele von der Fahrschule "Konrad & Gebele" haben wir dieses Modell geprüft. Die beiden Julias haben beide den "B17" gemacht und berichten uns von ihren bisherigen Erfahrungen und Eindrücken.

Die Sicherheit

Der Sicherheitscheck: "Also ich fühle mich eindeutig sicherer, wenn gerade jetzt am Anfang noch jemand neben mir sitzt und mir Tipps gibt. Gerade in Situationen des Abwägens finde ich es sehr hilfreich, weil ich mir oft nicht so sicher bin, ob jetzt wirklich frei ist, oder ich in eine Parklücke reinkomme," meint Julia Hutterer. Auch Fahrlehrer Michi sagt ganz eindeutig: "Mit bestandener Prüfung hat man zwar den Führerschein, aber nicht bei jedem heißt das, dass er auch wirklich Auto fahren kann. Beim Modell B17 hat man praktisch ein weiteres Jahr Fahrstunden, wobei die Begleitperson natürlich nicht immer wie ein Fahrlehrer wirken soll." Alles in allem gilt es also in puncto Sicherheit den Daumen nach oben zu richten.

Die Kosten

Der Kostencheck: Im Allgemeinen dürften die Kosten des "B17" nicht beträchtlich von denen des "normalen" Führerscheins abweichen - außer den Zusatzkosten, die für das Überprüfen der gewünschten Begleitpersonen entstehen. Diese gleichen sich aber unter Umständen durch spätere Vergünstigungen bei der Autoversicherung wieder aus. "Bei manchen Anbietern sind die minderjährigen Fahrer in der Kfz-Versicherung ihrer Eltern kostenlos mitversichert oder die Versicherungskosten sind im Allgemeinen billiger," erläutert Michi. Der Vorschriftencheck: Wie jeder Inhaber der Fahrerlaubnis "B17" auf seinem pinken Führerschein lesen kann, muss die jeweilige Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein, den Autoführerschein seit ununterbrochenen drei Jahren besitzen und darf im Verkehrszentralregister nicht mehr als drei Strafpunkte haben. Zusätzlich darf sie auch nicht mehr als 0,5 Promille im Blut haben oder im Wortlaut: "unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen". Dazu meint Julia Abwandner: "Die Regelung mit dem Mindestalter finde ich nicht so gut. Denn wenn man jetzt zum Beispiel ältere Geschwister hat, mit denen man wirklich oft fahren könnte, ist das wirklich schade. Aber natürlich ist auch nicht jeder unter 30 schon wirklich reif genug für diese Aufgabe. Vielleicht wäre hier eine Sonderregelung oder ein Eignungstest nicht schlecht." Freundin Julia Hutterer kann damit jedoch recht gut leben.

Nur im Inland

Die Vorschrift, dass der oft als "pinker Wisch" betitelte Führerschein mit 17 nur im Inland gilt, finden die Freundinnen jedoch beide doof: "Wenn man jetzt mit der Familie in den Urlaub fährt, könnte man diese Gelegenheit super nutzen, um mal Fahrpraxis im Ausland zu erhalten. Da fährt man einfach anders, da muss man sich ja nur mal Italien anschauen."

Das heißt im Klartext: Viele der Vorschriften sind sinnvoll und dienen der Sicherheit. Es sei jedoch dahin gestellt, ob sie den jugendlichen Fahrern oder den fürsorglichen Eltern lieber sind.

Vorteile und Nachteile

Vorteil- bzw. Nachteilcheck: Fahrlehrer Michi sieht eigentlich nur Vorteile: "Was passiert wenn ... - diese Frage stellen sich viele Fahranfänger. Mit dem B17 ist sie aus dem Weg geräumt, da immer jemand ein Auge darauf hat." Die beiden Julias hingegen meinen: " Ein Nachteil ist, dass man in gewisser Hinsicht schon selbstständiger ist, aber man eben doch nicht so flexibel ist, dass man spontan irgendwo hinfahren kann. Und man kann auch im Nachhinein keine weiteren Begleitperson eintragen lassen." Julia Hutterer meint noch: "Das klassische Problem ist natürlich, dass man dem Begleiter immer angeblich zu schnell fährt!"

Doch natürlich sieht sie auch Vorteile: "Ich war kurz nach meiner Fahrprüfung in der Situation, dass auf einmal ein Krankenwagen hinter mir kam und ich gar nicht wusste, wie ich mich verhalten soll. Da war es dann echt gut, dass meine Mama dabei war," berichtet sie.

"Ein großer Vorteil für die Eltern bei diesem Projekt: Sie sind wesentlich beruhigter, wenn wir dann alleine fahren," sagt Julia Abwandner.

Letztendlich

Fazit: Aus der Sicht eines Fahrlehrers gibt es bei den Fahrschülern mit 17 und 18 keine Unterschiede: "Bei der Durchfallquote kann ich keine Unterschiede feststellen. Auch nicht beim Können des Fahrens. Sicher sind manche Jugendlichen mit 17 noch weniger erwachsen, als mit 18, aber das gibt es umgekehrt genauso," sagt Michi.

Die beiden Mädels sagen: "Wir würden den Führerschein mit 17 jederzeit wieder machen, da man einfach so viele Erfahrungen sammeln kann in der Zeit."

Abschließend zu unserem "B17-Check", kann man also sagen: Eine super Sache.

 

Diesem Erfahrungsbericht kann ich mich nur anschließen

Jörg

Führerschein mit 17
Wir unterrichten Sie, damit Sie den Führerschein bereits mit 17 Jahren erhalten. Informieren Sie sich direkt bei uns über die neuen Möglichkeiten.

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