Schutz- und Hygienekonzept zur Wiederaufnahme der Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfungen in Bayern
Konzept des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer e.V unter Einbeziehung der 2. und 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung -
1. Bürotätigkeit,Sozialräume
Jeder Fahrschüler/ Kunde füllt eine Selbstauskunft aus.
Der direkte Kontakt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist auf die absolut notwendigen Kontakte auf die Mindestabstand von 1,5 m zu beschränken.
Der Mindestabstand der Arbeitsplätze von mindestens 1,5 m muss garantiert sein.
Die Wiederaufnahme der Ausbildung muss individuell abgestimmt werden, um eine Ansammlung von Schülern zur gleichen Zeit im oder vor der Fahrschule zu vermeiden.
Individuelle Beratungen – auch für Neuanmeldungen - sollen möglichst telefonisch oder elektronisch erfolgen.
Beratungstermine vor Ort dürfen nur nach vorheriger Absprache erfolgen.
Es darf nur immer eine Person (evtl. einer weiteren aus dem gleichen Haushalt) zeitgleich im Raum beraten werden.
Alle direkten Beratungsgespräche sind zu dokumentieren (mindestens Name, Anschrift und Telefonnummer ggf. mit Datum und Uhrzeit)
Die Kapazitätsgrenzen für alle Räumlichkeiten sind unter Beachtung der Abstandbestimmungen 1,5m (gem. 4. BaIfSMV) festzulegen
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln im Eingangsbereich – sind bereit zu stellen.
Mund- Nasenbedeckung in Form einer FFP2 Maske muss in allen Räumen getragen werden
Möglichst kontaktfreie Seifen- und Desinfektionsspender am Waschbecken
Es sind nur Papierhandtücher zu verwenden (keine Stoffhandtücher für Mehrfachnutzung), für eine regelmäßige Entleerung der Aufnahmebehälter für benutzte Handtücher ist zu sorgen
Die Desinfektion der PC-Oberfläche, der Türen, Griffe, Schreibutensilien und -unterlagen, Sitz- und Tischflächen – ist nach Benutzung sicherzustellen.
Auf stündliches, gründliches Lüften aller Räumlichkeiten und Händewaschen der Mitarbeiter ist zu achten.
2. Theoretischer Unterricht, Seminare und Schulungen
Für jeden Unterrichtsraum muss ein individuelles Sitzplatzkonzept unter der Ermittlung der möglichen Personenzahl auf Grundlage des Mindestabstands von 1,5 m nach allen Seiten erstellt werden– Sitzplätze sind entsprechend herzurichten
Eine Unterrichtsteilnahme ist deshalb nur nach vorheriger Absprache (Onlineterminvergabe) möglich.
Zur Desinfektion gilt das unter 1. Aufgeführte entsprechend.
Auch während des Unterrichts ist auf Einhaltung der Abstände und tragen einer FFP2 Maske zu achten. Körperkontakt ist zu vermeiden und die Unterrichtsmethoden (Verzicht auf Gruppenarbeiten, Rollenspiele etc.) darauf anzupassen.
Fahrschüler müssen ausschließlich eigene Unterrichts- und Arbeitsmaterialien nutzen.
Auf stündliches, gründliches Lüften der Raume ist zu achten
Auf Getränke und Snacks ist zu verzichten.
Beim Verlassen des Unterrichtsraumes an die Einhaltung des Mindestabstands erinnern und immer wieder darauf hinweisen. Wenn möglich Einbahnregelung anwenden.
Den Unterrichtsraum nur einzeln verlassen
3. Praktischer Unterricht
3.1 Pkw:
Bei den Fahrstunden dürfen sich außer dem Fahrlehrer und dem Fahrschüler keine zusätzliche Person im Fahrzeug befinden.
Handdesinfektionsmittel muss in jedem Fahrzeug vorhanden sein und ist vor jeder Fahrstunde vom Schüler und Lehrer zu benutzen.
Fahrlehrer und Schüler tragen FFP2 Masken (Ausnahme von § 23 (4) StVO ist in Bayern geklärt)
Eine Desinfektion aller Kontaktflächen und Lüften des Fahrzeugs nach jeder Übungsstunde und in allen Pausen muss durchgeführt werden.
Abfahrtkontrollen und Ladungssicherung am Fahrzeug findet nur mit einem Fahrschüler statt. Auf Abstand von mindestens 1,5 m ist zu achten;
An- und Abkuppeln (BE/B96) darf nur mit eigenen Arbeitshandschuhen durchgeführt werden.
Bei längeren Unterrichtseinheiten ist zu beachten, dass ausreichende Pausen eingeplant werden müssen.
3.2 Motorradklassen (AM, A1, A2, A, ggf. Mofa und Schulung B 196):
Bei den Fahrstunden dürfen sich außer dem Fahrlehrer und dem Fahrschüler keine zusätzliche Person im oder auf dem Fahrzeug befinden.
Um einen direkten Kontakt in den ersten Fahrstunden möglichst zu vermeiden, sollte ein Treffpunkt auf dem Übungsplatz verabredet werden
Motorradfahrschüler müssen zwingend selbst mitgebrachte Motorradschutzbekleidung und einen eigenen Helm benutzen
Zur Motorradausbildung genügt ein einseitiger Führungsfunk. Der Fahrschüler bringt sein eigenes Kopfhörerset mit; ist das nicht möglich, muss auf besonders sorgfältige Desinfektion geachtet werden und Schutzfolien verwendet werden, die nach jeder Verwendung erneuert werden müssen.
Bei Fahrübungen im Schonraum ist darauf zu achten, dass sich keine weiteren Personen in der Nähe aufhalten; sollte der Fahrlehrer bei Hilfestellungen einen Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten können, muss eine Mund- Nasenbedeckung benutzt werden.
Bei längeren Unterrichtseinheiten ist zu beachten, dass ausreichende Pausen eingeplant werden müssen.
4. Schlussbemerkung
Die Ausbildung in Fahrschulen und Führerscheinprüfungen werden für einen noch nicht absehbaren Zeitraum nur mit Einschränkungen möglich sein.
Die Verbände bemühen sich unter Beachtung der besonderen Gefährdungslage in Bayern um eine einheitliche Verhaltensweise der vorstehenden Regelungen in allen Bayerischen Fahrschulen.
So kann sichergestellt werden, dass die Ausbildungstätigkeit und Prüfungsdurchführung stattfinden kann.
Wir sind uns sicher, dass unsere Fahrschüler/Kunden von uns ein gewissenhaftes Vorgehen erwarten. Wir unternehmen alles in unserer Macht Stehende, um ein Infektionsrisiko weitestgehend auszuschließen.
Abstands- und Hygieneregeln in unserer Fahrschule:
Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,
wir freuen uns mit Euch, dass die Fahrausbildung nun endlich weitergehen kann und wir werden alles versuchen, um Euer Ausbildungsziel möglichst schnell zu erreichen. Allerdings haben wir einige Auflagen zu beachten, deren Einhaltung sehr wichtig ist. Dabei hat die Gesundheit aller Beteiligten und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Corona- Virus absolute Priorität. Wir möchten Euch daher bitten, die folgenden Regeln gewissenhaft einzuhalten, da uns Eure aber auch die Gesundheit unserer Mitarbeiter sehr am Herzen liegt:
Bitte vermeidet so weit wie möglich jeden persönlichen Kontakt mit unseren Mitarbeitern, während der noch bestehenden Infektionsgefahr. Vieles erledigen wir mit Euch telefonisch oder per Mail.
Vereinbare bitte einen Termin, wenn Du in die Fahrschule kommen musst (z.B. um eine Unterschrift zu leisten, eine Vorprüfung am PC zu machen oder ein Training am Simulator zu absolvieren).
Eine Teilnahme am Unterricht und an den Fahrstunden kann nicht stattfinden, wenn Du Dich nicht wohlfühlst, Erkältungssymptome oder Fieber hast.
Bitte melde Dich rechtzeitig vor dem theoretischen Unterricht an, da die Raumkapazität durch die Abstandsregelungen in der Personenzahl begrenzt ist.
Halte Dich bitte an den Mindestabstand von 1,5 m und beachte die Abstandsmarkierungen beim Warten und Betreten der Räumlichkeiten.
Nutze bitte unbedingt die vorhandenen Desinfektionsmittel.
Auch vor jeder praktischen Fahrstunde sind die Hände sorgfältig mit Seife zu waschen und/oder zu desinfizieren.
Wir stellen Einweghandschuhe zur Verfügung. Diese sind zu benutzen.
Außerdem musst du zur Fahrstunde mit einer FFP2 Maske kommen.
Quelle: Bayerischer Fahrlehrerverband e.V. Abgeändert durch Fahrschule fun2drive GmbH
Gemeinsam stehen wir diese Zeit durch.